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   BGH, 19.06.1996 - 5 StR 220/96   

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https://dejure.org/1996,4407
BGH, 19.06.1996 - 5 StR 220/96 (https://dejure.org/1996,4407)
BGH, Entscheidung vom 19.06.1996 - 5 StR 220/96 (https://dejure.org/1996,4407)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 1996 - 5 StR 220/96 (https://dejure.org/1996,4407)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zeuge vom Hörensagen - Verurteilung - Angaben gegenüber Vertrauensperson - Bestätigung durch wichtige Beweisanzeichen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 72
  • StV 1996, 583
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.01.1996 - 5 StR 756/94

    Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers bei der Beschuldigtenvernehmung

    Auszug aus BGH, 19.06.1996 - 5 StR 220/96
    Handelt es sich bei den von ihm bezeugten Angaben um diejenigen eines Gewährsmannes, so darf darauf eine Feststellung regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn diese Angaben durch andere wichtige Beweisanzeichen bestätigt werden (vgl. BVerfG NJW 1996, 448, 449 [BVerfG 19.07.1995 - 2 BvR 1142/93]; BGH, Urteil vom 12. Januar 1996 - 5 StR 756/94 -, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; BGHR StPO § 250 Abs. 1 Unmittelbarkeit 3 und § 261 Zeuge 15 bis 17; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 1142/93

    Strafrechtliche Beweiswürdigung bei gesperrten Zeugen

    Auszug aus BGH, 19.06.1996 - 5 StR 220/96
    Handelt es sich bei den von ihm bezeugten Angaben um diejenigen eines Gewährsmannes, so darf darauf eine Feststellung regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn diese Angaben durch andere wichtige Beweisanzeichen bestätigt werden (vgl. BVerfG NJW 1996, 448, 449 [BVerfG 19.07.1995 - 2 BvR 1142/93]; BGH, Urteil vom 12. Januar 1996 - 5 StR 756/94 -, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; BGHR StPO § 250 Abs. 1 Unmittelbarkeit 3 und § 261 Zeuge 15 bis 17; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 12.07.2016 - 1 StR 595/15

    Geldwäsche (Begriff des Verwahrens und des Verwendens bei Buchgeld;

    Insbesondere hat das Landgericht beachtet, dass Feststellungen nur dann auf die Angaben einer Vertrauensperson gestützt werden können, wenn diese durch andere wichtige Beweisanzeichen gestützt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juni 1996 - 5 StR 220/96, StV 1996, 583).
  • BGH, 07.02.2008 - 4 StR 502/07

    Keine Verlängerung der Rückgewinnungshilfe und kein Auffangrechtserwerb des

    Das Landgericht hat ferner gesehen, dass diese Einschränkungen in besonderer Weise gelten, wenn die VP in den polizeilichen Vernehmungen ihrerseits nur Bekundungen eines Dritten, wie hier dem Gesprächspartner des Angeklagten Percy L., wiedergegeben hat, also selbst nur "Zeuge vom Hörensagen" gewesen ist (vgl. BGH StV 1996, 583).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2012 - 11 S 2328/11

    Ausweisung eines anerkannten Flüchtlings; Unterstützung des internationalen

    Die strafgerichtliche Rechtsprechung und Literatur verlangt daher regelmäßig "zusätzliche Indizien von einigem Gewicht" (vgl. näher BGH, Beschluss vom 08.05.2007 - 4 StR 591/06 - juris Rn. 2; Beschluss vom 19.06.1996 - 5 StR 220/96 - juris Rn. 3 ff; Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 6. Aufl. 2008, § 250 Rn. 13; Roxin/Schünemann, Strafverfahrensrecht, 26. Aufl. 2009, § 46 Rn. 33 f.; Detter, Der Zeuge vom Hörensagen - eine Bestandsaufnahme, NStZ 2003, 1, 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2010 - 11 S 597/10

    Einbürgerung - Beweislast bei Verdacht der Unterstützung verfassungsfeindlicher

    Die strafgerichtliche Rechtsprechung und Literatur verlangt daher regelmäßig "zusätzliche Indizien von einigem Gewicht" (vgl. näher BGH, Beschluss vom 08.05.2007 - 4 StR 591/06 - juris Rn. 2; Beschluss vom 19.06.1996 - 5 StR 220/96 - juris Rn. 3 ff; Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 6. Aufl. 2008, § 250 Rn. 13; Roxin/Schünemann, Strafverfahrensrecht, 26. Aufl. 2009, § 46 Rn. 33 f.; Detter, Der Zeuge vom Hörensagen - eine Bestandsaufnahme, NStZ 2003, 1, 4).
  • VGH Bayern, 27.02.2013 - 5 B 11.2418

    Für das Vorliegen von Anknüpfungstatsachen für den Verdacht einer Unterstützung

    Die strafgerichtliche Rechtsprechung und Literatur verlangt daher regelmäßig "zusätzliche Indizien von einigem Gewicht" (vgl. näher BGH, Beschluss vom 08.05.2007 - 4 StR 591/06 - juris Rn. 2; Beschluss vom 19.06.1996 - 5 StR 220/96 - juris Rn. 3 ff; Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 6. Aufl. 2008, § 250 Rn. 13; Roxin/Schünemann, Strafverfahrensrecht, 26. Aufl. 2009, § 46 Rn. 33 f.; Detter, Der Zeuge vom Hörensagen - eine Bestandsaufnahme, NStZ 2003, 1, 4).
  • BayObLG, 14.08.2002 - 1 ObOWi 195/02

    Urteilsbegründung bei Aussage gegen Aussage in Bußgeldsachen

    In dem Fehlen bzw. der nicht hinreichenden Mitteilung dieser Angaben liegt daher grundsätzlich ein sachlich-rechtlicher Mangel, sofern die Beweislage nicht einfach ist (BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1984, 213; BGH bei Kusch NStZ 1997, 72; OLG Düsseldorf NStZ 1985, 323).
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